Das Konzept der Herkunftsnachweise für Grünstrom im EECS PDF  | Drucken |

Will man Grünstrom gesondert verkaufen und handeln, benötigt man ein System das die Erzeugung desselbigen überwacht und zertifiziert. In Europa existiert ein solches System bereits: das European Energy Certificate System (EECS).

Im EECS muss der Erzeuger seine Anlagen zunächst registrieren lassen. Nachdem eine unabhängige Instanz (der Issuing Body, s.u.) bestätigt hat, dass es sich um eine regenerative Anlage handelt, wird für jede eingespeiste Megawattstunde Grünstrom ein Herkunftsnachweis ausgestellt und auf dem EECS-Account des Herstellers gutgeschrieben (Abbildung 2). Die Herkunftsnachweise können dann vom Erzeuger an andere Marktteilnehmer innerhalb des EECS transferiert werden. Wird elektrische Energie verbraucht und soll dieser Verbrauch mit Grünstrom abgedeckt werden, wird für die verbrauchte Menge elektrischer Energie eine äquivalente Menge an Herkunftsnachweisen eingelöst. Dieses System der Ausstellung von Herkunftsnachweisen bei der Stromerzeugung und deren Einlösung beim Stromverbrauch ermöglicht einen Mengenabgleich zwischen Erzeugung und Verbrauch und kann somit als Nachweis für die Lieferung von Grünstrom genutzt werden. Das Verfahren wird weiter unten genauer erläutert.

Abbildung 2 Trennung von physikalischer Stromlieferung und Herkunftsnachweis

 

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RECS International
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