Die Umsetzung des EECS PDF  | Drucken |
Die unabhängige Instanz

Die unabhängige Instanz

Für die Umsetzung des EECS ist die im vorherigen Anschnitt genannte „unabhängige Instanz„ von zentraler Bedeutung. Sie registriert Energieerzeugungsanlagen in der EECS-Datenbank, stellt Herkunftsnachweise aus und verwaltet das System, das den Transfer und die Einlösung der Herkunftsnachweise ermöglicht. Diese Aufgabe übernimmt im EECS die Association of Issuing Bodies (AIB). Sie legt ein Regelwerk mit Mindestanforderungen fest, die so genannten Procedures and Rules of Operation (PRO). Die Verwaltung des EECS wird in jedem Land von einem nationalen Issuing Bodies (IB) übernommen. Der IB für Deutschland ist der Öko-Institut e.V. in Freiburg.

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Registrierung einer Anlage

Jegliche Energieanlagen können im EECS unter Angabe ihrer Erzeugungsarten (fossil, nuklear, regenerativ) registriert werden. Dazu sind die technischen Spezifikationen und weitere Anlagendaten an den nationalen IB zu übermitteln. Ein Erzeuger regenerativer Energie, der seine Anlage im EECS registrieren möchte, beauftragt einen unabhängigen Gutachter mit der Ausstellung einer Renewable Energy Deklaration (RED). Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, registriert der IB die Anlage als regenerativ in der EECS Datenbank. Der IB kann jederzeit und unangemeldet die Anlage besichtigen und sich vom ordnungsgemäßen Betrieb vor Ort überzeugen.

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Herkunftsnachweis

Die Herkunftsnachweise liegen nur in elektronischer Form in der EECS Datenbank vor. Jeder Herkunftsnachweis repräsentiert eine Megawattstunde erzeugten Grünstroms. Ein Herkunftsnachweis enthält u.a. die folgenden Informationen:

  • EECS-weit eindeutige Seriennummer

  • Art der Energiequelle

  • Art der Produktionsanlage

  • Land und Domäne, in denen der Strom produziert wurde

  • Kennzeichnung, ob die Stromproduktion öffentlich gefördert wird oder in der Vergangenheit öffentlich gefördert wurde

  • Angabe des Issuing Body, der für die Ausgabe des Herkunftsnachweises zuständig ist

  • Monat und Jahr der Ausgabe des Herkunftsnachweis

  • Angabe des Produktionszeitraums

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Ausstellung von Herkunftsnachweisen

Die registrierte Anlage produziert Strom. Die Zählerwerte der Anlage (und bei Biomasse-Anlagen eine Beschreibung des Brennstoffes) werden an den IB übermittelt. Nach einer Plausibilitätsprüfung vergibt der IB für jeweils 1 MWh eingespeisten Grünstrom einen Herkunftsnachweis an den Produzenten. Die Herkunftsnachweise werden in die EECS-Datenbank aufgenommen und dem Account des Produzenten gutgeschrieben.

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Transfer von Herkunftsnachweisen

Der Erzeuger der Herkunftsnachweise kann diese an andere Marktteilnehmer transferieren, die sie ihrerseits ebenfalls weitertransferieren können. Der IB stellt den Marktteilnehmern ein System, vergleichbar mit einem Online-Banking System zur Verfügung, mittels dem die Transaktionen vorgenommen werden können. Das System dient ausschließlich dem Ausstellen, Transferieren und Einlösen von Herkunftsnachweisen. Es stellt keine Handelsplattform dar.

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Einlösung von Herkunftsnachweisen

Bei der Einlösung werden der physikalisch gelieferte Strom und die Grünstrom-Eigenschaft, repräsentiert durch den Herkunftsnachweis, wieder zusammengeführt. Strom und Herkunftsnachweis ergeben zusammen Grünstrom. Die Herkunftsnachweise werden dabei auf den so genannten Redemption-Account transferiert. Ein Weitertransfer vom Redemption-Account ist nicht mehr möglich, der Herkunftsnachweis ist „verbraucht“.

Das EECS enthält Mechanismen, die der Doppelvermarktung von Grünstrom entgegenwirken. Die Einlösung der Herkunftsnachweise muss zwingend unter Angabe des Verbrauchers und des konkreten und eindeutigen Verwendungszwecks erfolgen. Dies kann bei einem Stromhändler z.B. ein Grünstrom-Tarif sein, bei einem Endkunden der Stromverbrauch für ein bestimmtes Werk. Nach Einlösung wird ein Redemption-Statement ausgestellt, das den Namen des Einlösenden, den Verwendungszweck sowie Zeitangaben, die eine zweifelsfreie eindeutige Zuordnung der Herkunftsnachweise zu deren Verwendungszweck zulassen, enthält. Durch diese eindeutige Kennzeichnung kann dasselbe Redemption-Statement nicht an anderer Stelle nochmals verwendet werden.

Das EECS System bietet höchste Transparenz für den gesamten Lebenszyklus der Herkunftsnachweise. So werden Redemption-Accounts nicht gelöscht, auch wenn der Inhaber seinen Account kündigt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass jederzeit der Weg jedes ausgegeben Herkunftsnachweises von Erzeugung bis Einlösung nachvollzogen werden kann.

Herkunftsnachweisen können darüber hinaus auch für unterschiedliche verpflichtende oder freiwillige Programme eingelöst werden. So können die Zertifikate z.B. als Nachweis für gesetzliche Auflagen (z.B. Quotensysteme), Nachweis für die Erzeugung (bei Einspeise- und/oder Bonussystemen) oder auf Staatenebene zum Nachweis von Verbrauchszielen eingesetzt werden.

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Das Account-System

Das Account-System für die Verwaltung der Bestände an Herkunftsnachweisen und die Durchführung der Transaktionen besteht im Wesentlichen aus der EECS-Datenbank, auf die die Marktteilnehmer über eine vom IB zur Verfügung gestellte internetbasierten Software zugreifen können. In Deutschland hat der RECS Deutschland e.V. zusammen mit dem nationalen IB, dem Öko-Institut e.V., die Beauftragung eines Softwareanbieters übernommen und ermöglicht so Erzeugern, Händlern, Versorgern und Kunden aus Deutschland den Zugang zum EECS-System.

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Partner

Association of Issuing Bodies
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Grexel System ltd.
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RECS International
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